Insgesamt fünf Jahre war Anton W. in verschiedenen Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern eingesperrt, bevor er nach der deutschen Kapitulation 1945 befreit wurde. Seine Odyssee führte ihn von Stuttgart über Bayern in die norddeutschen Emslandlager und schließlich zur Zwangsarbeit im Straßen- und Bunkerbau nach Norwegen. Aus den knappen Angaben, die er nach dem Krieg der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlegte, lassen sich die unmenschlichen Haftbedingungen sowie die harte Zwangsarbeit allerdings nur erahnen.
1940 wurde der damals 31 Jahre alte Maschinenarbeiter Anton W. durch das Landgericht Stuttgart auf Grundlage von Paragraph 175 und 175a (gleichgeschlechtliche Unzucht mit Minderjährigen) zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Die Akten zu diesem Prozess wurden bereits während des Krieges zerstört, darum wissen wir nicht, was Anton W. genau zur Last gelegt wurde und wie es zu seiner Verhaftung kam.
Überliefert sind hingegen Informationen über sein Schicksal in Haft, zunächst im Zuchthaus, später in verschiedenen Konzentrationslagern: Vom Landgerichtsgefängnis Stuttgart wurde er im Juli 1941 ins Zuchthaus Kaisheim in Bayern verlegt und von dort in die Emslandlager deportiert. In diesen Lagern an der Grenze zu den Niederlanden, die durch das Lied „Die Moorsoldaten“ bekannt wurden, mussten die Gefangenen bei der Kultivierung der Moore äußerst harte Zwangsarbeit verrichten, viele starben dabei an Entkräftung und Krankheiten. Anton W. verbrachte fast zwei Jahre in den Emslandlagern, zunächst im Lager Brual-Rhede, später im Lager Papenburg. Dann wurde er in die Strafanstalt Donauwörth verlegt, wo er weiterhin schwere Zwangsarbeit im Bahnbau leisten musste.
Im Juli 1943 deportierten die Nationalsozialisten ihn nach Nord-Norwegen. Im besetzten Norwegen bauten die Nationalsozialisten seit 1940 zu militärischen Zwecken Straßen und Eisenbahn aus; dieser Einsatz war Teil der Organisation Todt, die in den besetzten Gebieten die militärischen Infrastruktur modernisierte. Zu diesen Bauprojekten wurden in großer Zahl KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und andere Zwangsarbeiter eingesetzt, die bei schlechter Versorgung und in viel zu dünner Kleidung in Schnee, Eis und Kälte auf Baustellen arbeiten und die Straßen im Winter schneefrei halten mussten. Anton W. war in den letzten Kriegsjahren einer von ihnen.
Mit der deutschen Kapitulation wurde W. am 9. Mai 1945 befreit und kehrte nach Deutschland zurück. Damit war die deutsche Justiz jedoch noch nicht fertig mit ihm.
Die Staatsanwaltschaften versuchten nach dem Krieg, Ordnung in ihre Unterlagen zu bekommen und überprüften den Verbleib der Männer, die während des Nationalsozialismus auf Grundlage von § 175 verurteilt worden waren. Nicht etwa, um die Rechtmäßigkeit ihrer Verurteilungen zu prüfen, sondern um sicherzugehen, dass keiner der Gefangenen während der Kriegswirren vorzeitig aus der Strafe entlassen worden war. Da ein Teil der Personal- und Strafakten während des Krieges vernichtet worden waren, schrieb die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die verschiedenen Haftanstalten an, in denen Anton W. gefangen war, um Auskunft über seinen Verbleib zu erhalten; W. wurde derweil zur Fahndung ausgeschrieben.
Schließlich konnte die Staatsanwaltschaft über verschiedene Umwege den Aufenthaltsort von Anton W. ermitteln und lud diesen abermals vor. Erst nachdem W. darlegen konnte, in welchen Konzentrationslagern und Strafanstalten er gefangen gewesen war, hob die Staatsanwaltschaft den Fahndungsbefehl auf und erkannte die Verbüßung seiner Strafe an.
W. hatte fast fünf Jahre Haft und schwerste Zwangsarbeit in verschiedenen Konzentrationslagern überlebt. Über sein Leben nach Kriegsende ist weiter nichts bekannt.
Quelle: StA Ludwigsburg E 323 II 153
Bildnachweis: Unbekannt, KZ Neusustrum, Beschnitt, CC BY-SA 3.0