Selbsttötungen von LSBTTIQ als Folge gesellschaftlicher Ächtung und Verfolgung

Kirsten Plötz und Karl-Heinz Steinle zum „Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie“

In der Diskussion um die Opfer von Verfolgung und Diskriminierung im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik werden in der Regel jene lesbischen, schwulen, bi-, trans-, intersexuellen, transgender und queeren Menschen nicht beachtet, die ihre Lage als so aussichtslos einschätzten, dass sie den Tod wählten. Solche Selbsttötungen waren in dieser Zeit oft mit einem doppelten Tabu belegt. Verdrängt und verschwiegen wurden sie nicht nur aus Scham der Hinterbliebenen und aus Furcht vor Aufdeckung der sexuellen Identität der Toten, sondern auch aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen für die Hinterbliebenen.

In der Geschichtsschreibung sind Selbsttötungen von LSBTTIQ ein weitgehend verdeckter Bereich. Schriftliche Quellen gibt es daher nur wenige. Hinweise darauf finden sich vor allem in Ego-Dokumenten wie Briefen oder Tagebüchern und in mündlichen Überlieferungen. Die Oral History erweist sich daher als eine wichtige Forschungsmethode. Interviews und Gespräche mit Zeitzeug_innen liefern erste Spuren, die es als Quellen zu sichern und weiter zu erschließen gilt.

Aus Recherchen des Autors nach frauenliebenden Frauen in Baden-Württemberg stammt ein Hinweis auf eine junge Frau im Alter von ungefähr 20 Jahren, die sich während ihrer Ausbildung zur Krankenschwester in Stuttgart in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre tötete. Die näheren Umstände sind nicht bekannt. Der Hinweis stammt von einer ehemaligen Mitschülerin, der die Frau damals anvertraut hatte, dass sie sich zu Frauen hingezogen fühlt. In der Erinnerung dieser Zeitzeugin wurde diese Selbsttötung von offizieller Seite nicht mit der Ablehnung lesbischer Liebe in Verbindung gebracht. Heute bringt sie die Selbsttötung ihrer Mitschülerin in Zusammenhang mit deren Angst vor der damaligen gesellschaftlichen Ächtung aller nicht heterosexuell genormten Lebensweisen.1

Im Zusammenhang mit körperlichen Beschwerden erzählte eine Frau der Autorin auf Nachfrage von der Ursache ihrer heutigen Schmerzen: Sie hatte in den 1960er Jahren als junge Frau versucht, sich das Leben zu nehmen. Ihre Geliebte, von der Familie wegen ihrer lesbischen Gefühle schikaniert, hatte sich das Leben genommen. Sie selbst entschloss sich, „hinterher zu gehen“. Auf dem Dachboden hängte sie sich auf, wurde aber rechtzeitig gefunden. Im Krankenhaus riet ihr dann der Arzt, wie sie sich erinnert, nächstes Mal einen Revolver zu nehmen. „Da hätte ich ja denken können: ‚Jetzt fangen die mich hier auf.‘ Nichts. Überhaupt nichts passierte. Der war nur ganz sachlich.“2

Eine andere Frau erzählt: „Da habe ich dann einen Selbstmordversuch gemacht, weil ich dachte: ‚Die Gefühle für Frauen, die sind nicht normal. Das ist pervers, das ist anormal, so was darf man nicht empfinden!‘, ich war auch katholisch erzogen. […] Das war dann so ´64, ´65. Und da habe ich mir Schlaftabletten besorgt und wollte sterben, ja. Und dann hat sich die erste Frauenbeziehung ergeben, während ich noch mit ausgepumptem Magen im Krankenhaus lag.“3

Die Selbsttötung eines nahestehenden Menschen konnte zur Bedrohung für die eigene Existenz werden. Im Interview-Film Verzaubert berichtet Edith aus Hamburg 1994 von den Folgen der Selbsttötung ihrer verheirateten Freundin im Jahr 1936: „Also, dummerweise hatte sie einen Abschiedsbrief hinterlassen. Der Brief war zu ihrer Schwester gegangen, und ihre Schwester hat den Brief zur Kripo gegeben. Er war…, ich meine, man konnte was herauslesen, aber man musste es nicht. Und da war mein Name jedenfalls erwähnt. Ja. Und dann wurde ich vorgeladen zur Stadthausbrücke, zur Sittenpolizei. Na, und dann wurde ich so allerlei gefragt. Ob ich denn immer nur mit ihr alleine war. Nein, sag ich, da war ihr Mann dabei. Und ob sie mich geküsst hat. Ja, wenn ich gekommen bin. Wo? Auf den Mund? Nein, hier auf die Backe. Ja, ich musste mich ja irgendwie raus reden. Ob wir sonst was zusammen gemacht hätten? Nein, hab ich gesagt, da war ja immer ihr Mann bei. […] Ja, und dann kam die Kripo ins Haus und machte eine Haussuchung bei mir im Zimmer.“4 Bei der Hausdurchsuchung wurde ein Foto beschlagnahmt. Obwohl keine weiteren Ermittlungen gegen Edith mehr erfolgten, lebte sie doch mit der Bedrohung und sagt noch 1994: „Ich bin sicher noch in der Kartei.“5 Auch wenn der § 175 StGB im Prinzip nicht für Frauen galt, erzeugte die Verfolgung „der Homosexuellen“ dennoch auch unter Frauen Furcht, und wenn den Behörden bekannt war, wer lesbisch lebte, konnte dies andere Verfolgungsgründe verschärfen.

Noch dramatischer waren im Jahr 1968 die Folgen der Selbsttötung eines Freundes für den damals 27-jährigen C. H. Rudolph (Pseudonym) aus der Nähe von Tübingen: „Diese Familie hatte einen Sohn, der war kurz vor dem Abitur. Ein ganz lieber Kerl. Und wir haben uns angefreundet. Wir haben nie miteinander etwas gemacht. Soweit ging es nicht, wir haben uns nur geküsst und umarmt. Und der hat mir wunderbare Briefe geschrieben. Und ich dichte gern, ich hab Gedichtchen geschickt und so. […] Er hatte einen sehr strengen Vater. Das wusste ich, mit dem kam er gar nicht zurecht. […] Und dann gab ´s zu Hause bei ihm wohl irgendeinen Krach. Die Eltern haben meine Gedichte gefunden, und der Vater hat ihn gestellt. Und dann ist es eskaliert und so weiter. Kurzum, der hat sich erhängt. Was ich nicht wusste. Und dann war der Geburtstag meiner Mutter. Und wir saßen zusammen, und dann läutete es. Und ich dachte: nu ja, des isch jemand, der noch gratulieren möchte, und geh runter zur Tür. Da waren es zwei Kriminalbeamte, die mich mitnehmen wollten. […] Ich hab es dann erfahren. Ja, die haben eben die Briefe gefunden, der Vater hat mich angezeigt. Und, ich hab des alles erst später erfahren. Natürlich, der war tot, das war furchtbar für mich!“6 C.H. Rudolph konnte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes die gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den § 175 StGB zwar abwehren, verlor jedoch seinen Beamtenstatus und musste sich beruflich neu orientieren.

Die Partner_innen, Freund_innnen und nahestehenden Hinterbliebenen blieben meist alleine mit ihrem Kummer. An wen hätten sie sich auch wenden sollen, wenn die Selbsttötung gleich mit einem doppelten Tabu belegt war? Seltene und nur Eingeweihten bekannte Ansprechstellen in den 1950er und 1960er Jahren bildeten die Zusammenschlüsse von Homosexuellen, die sich bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich an Männer richteten. Für sie konnten Selbsttötungen durchaus Thema sein. So versuchte „Rolf“ (d.i. Karl Meier, 1897-1974), der Präsident des Schweizer Lesezirkel Der Kreis und Herausgeber der gleichnamigen Zeitschrift, einen Hinterbliebenen aufzufangen. Der Berliner Abonnent Eberhardt Brucks (1917-2008) hatte in einem Brief von der Selbsttötung seines Freundes berichtet. In seinem Antwortschreiben vom 6. Februar 1964 gibt Rolf den Hinweis auf den homosexuellen Komponisten Benjamin Britten (1913-1976), dessen 1945 uraufgeführte Oper Peter Grimes Selbsttötung zum Thema hat: „Das Schicksal Deines Freundes geht mir wirklich zu Herzen. In Benjamin Brittens Oper Pieter Grimes stehen die erschütternden Worte ‚Oh, wer dreht die Uhr noch einmal zurück und gibt uns die Grande zu einem Neubeginn…!´ An diese auch herrlich komponierten Worte muss ich immer denken, wenn ich von solchen unwiederholbaren Handlungen höre. Aber uns ist die Aufgabe gegeben, weiter zu leben und zu versuchen, dass immer weniger diesen Schritt tun und an das Leben glauben.“7

Die Studie von Dr. med. Dr. phil. habil Hans-Joachim von Schumann erschien 1965 als Band 17 der Kriminologischen Schriftenreihe des Kriminalistik Verlags Hamburg-Blankenese

Psychotherapie war nicht unbedingt zu empfehlen. Der Psychotherapeut Hans-Joachim von Schumann aus Düsseldorf schrieb 1965, er selbst gehöre zu den wenigen Ärzten in der Bundesrepublik, „die sich mit den Fragen der Homosexuellen im Sinne einer Hilfe zu befassen wagen“8. Entsprechend abwertend wurden seine Bemühungen bewertet, männliche Homosexuelle so zu stärken, dass sie existenzfähig wurden und sich nicht töteten. In seiner Studie Homosexuelität und Selbstmord beschrieb von Schumann seine Erfahrungen mit Gruppentherapien homosexueller Männer. Er nahm auch Kontakt zur Kameradschaft die runde in Reutlingen auf und wies auf diese Studie hin.9

Homosexuelle Patienten mussten, so von Schumann, „in einem unvergleichlich höheren Umfange als andere Menschen lernen […], sich mit den Angriffen der Umwelt auseinanderzusetzen, ihnen mutig entgegenzutreten und sich in der Welt zu behaupten.“10 In der von von Schumann konzipierten Gruppentherapie lernten die Patienten erstmals die Theorie kennen, dass Homosexualität eine Variante sei, aber kein schuldhaftes Verhalten und kein Anlass zur Scham. Auch wurde die nahezu unerträgliche Isolierung aufgehoben, unter der die Männer zuvor gelitten hatten. Ihr Selbstbewusstsein wurde aufgebaut, unter anderem durch Beschäftigung mit Geschichte. All dies wirkte laut von Schumann gegen suizidale Tendenzen. Als Ursachen für Selbsttötungen von männlichen Homosexuellen machte von Schumann gesellschaftliche Repression und strafrechtliche Verfolgung aus. In verschiedenen Schriften trat von Schumann daher auch für die Aufhebung des § 175 StGB ein. Die gesellschaftliche Debatte um den Regierungsentwurf des Strafgesetzes von 1962 – vor allem die breite Ablehnung des § 175 StGB – wirkten sich positiv auf die Teilnehmer seiner Therapie aus.11

Für von Schumann war es schier unmöglich, „den Prozentsatz von Selbstmorden festzustellen, die infolge der nicht bewältigten homosexuellen Veranlagung begangen wurden, weil die konträre Geschlechtsempfindung im allgemeinen getarnt und streng geheim gehalten wird. In den vergangenen zwei Jahren sind mir drei Selbstmorde bekannt geworden, die Homosexuelle verübt haben, ohne daß die Öffentlichkeit etwas von ihren homosexuellen Tendenzen als der tieferen Ursache ihres Freitodes erfahren hätte. […] Nach unseren Erfahrungen ist der Prozentsatz derer, die ernsthafte Selbstmordideen haben, bei Homosexuellen wesentlich höher als bei der übrigen Bevölkerung.“12

Nicht ganz deutlich wird, ob bei von Schumann auch Transsexuelle/Transgender in Behandlung waren und ob er diese auch als Homosexuelle ansah. Jedenfalls schreibt Schumann, dass in einem bestimmten Stadium der Therapie auch Gruppenaspiranten zugelassen worden sein. „Hierbei war es interessant festzustellen, daß die Gruppe grundsätzlich Transvestiten ablehnte, aber bereit war, einen Beobachter in die transvestitische Gruppe zu entsenden, die sich damit aber nicht einverstanden erklärte.13 Das wird an dieser Stelle nicht weiter erklärt.

Damals oftmals geheim gehalten, sind auch heute die Ursachen von Selbsttötungen lesbischer, schwuler, bi-, trans-, intersexueller, transgender und queerer Menschen kaum bekannt. Selbst die vielen Fälle von Selbsttötungen im Zuge von Ermittlungen wegen des Strafrechtsparagrafen 175 sind nahezu unerforscht. Häufig werden sie gar nicht damit in Zusammenhang gebracht.

1937 tötete sich in Berlin der Schauspieler Hans Henniger. Er stammte aus Pforzheim, wo er 1905 geboren wurde. Gleich nach Henningers Selbsttötung wurden in seinem Freund_innenkreis Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die fast panisch wirkten: aus der Wohnung, wo sie sich trafen, wurden homoerotische Kunstwerke entfernt, Freund_innen heirateten untereinander. Dies alles erschien zunächst rätselhaft. Erst durch ein Jahrzehnte später geführtes Interview mit einer Person aus dem Freundeskreis stellte sich heraus, dass gegen Henninger Ermittlungen wegen 175 StGB liefen, und er sich getötet hatte, um einer Vorladung zum Verhör bei der Kriminalpolizei zu entgehen. Und erst dadurch wurden die getroffenen Vorsichtmaßnahmen nachvollziehbar.14

Über die Selbsttötungen von Transgender-Personen, die das Konzentrationslager überlebt hatten, und gegen die in Hamburg nach 1945 erneut ermittelt wurde, berichtet Werner Landers (1930-2001) im Interview-Film Verzaubert: „Das war in der Barcelona-Bar. Die Fifa del Monte, die war im KZ, hat das KZ überlebt. Und dann 1949 wurde sie auch angeklagt wegen § 175. Und dann hat sie sich einen Tag, bevor sie den Prozess hatte, hat sie sich dann im Badezimmer erhängt. Und die kleine Gitta aus der Roxi-Bar, die war auch im KZ drin. Hat das KZ auch gut überlebt. Und die wurde dann auch angeklagt wegen 175. Die ist nach Harburg, den Elbe-Seitenkanal muss es da geben. Und da hat sie sich ertrunken. Und die kleine Eva, die in der Roxi-Bar auch hinter der Bar war. Die hat sich im Sachsenwald erhängt. Alles nach dem Krieg, alles nach der Währungsreform!“15

In der Zeitschrift Der Kreis findet sich im März 1950 unter der Überschrift „Selbstmord aus Furcht vor Schande“ der Hinweis auf eine Selbsttötung in der kleinen badischen Stadt Lahr: „Ein 39-jähriger Krankenwärter im Bezirkskrankenhaus Lahr verübte am Samstag Selbstmord durch Einnehmen einer großen Dosis Schlaftabletten. Er war in der vergangenen Woche von der Kriminalpolizei vernommen worden, weil eine Anzeige wegen widernatürlicher Unzucht mit Patienten des Krankenhauses gegen ihn vorlag. Als der Vorfall von der Presse veröffentlicht wurde, entschloss er sich aus Furcht vor Schande seinem Leben ein Ende zu machen.“16

Auch C.H. Rudolph (Pseudonym) hat in den 1960er Jahren von mehreren Fällen von Selbsttötung erfahren. In dieser Zeit engagierte er sich in der Reutlinger Homophilen-Gruppe Kameradschaft die runde. Neben seiner redaktionellen Mitarbeit an der Zeitschrift Rundblick pflegte er die Mitgliederkartei der Gruppe. So erfuhr er über die Situation der einzelnen Mitglieder: „Es gab eine ganze Reihe von Selbstmorden in der Zeit, das waren mindestens sechs oder sieben im Lauf der paar Jahre, in denen ich in der ‚runde‘ war. Ich entsinne mich noch sehr gut an einen Doktor in Heidelberg, zu dem ich einen wunderbaren Kontakt hatte. Der interessierte sich auch für Geschichte und konnte Vieles erzählen. […]. Und der hatte eine Anklage wegen § 175 und hat sich dann vergiftet.“17

Die hier angeführten Selbsttötungen bilden vermutlich nur einen sehr kleinen Bruchteil der tatsächlichen Tode aufgrund von Vorwürfen, Ausgrenzungen, Ermittlungen oder aber der gesellschaftlichen Ächtung und Ignoranz gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Die vorliegenden Hinweise vermitteln den Eindruck, als haben Selbsttötungen zum Alltag von Menschen gehört, die nicht in das heteronormative Raster passten. Das macht eine grundlegende Erforschung des Themas Selbsttötung von LSBTTIQ dringlich. Wegen der aktuellen Anstrengungen zur Rehabilitierung sind besonders die Selbsttötungen aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen wegen § 175 StGB naheliegend. Denn im geplanten „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ finden nicht einmal bekannte Fälle von Selbsttötung wegen strafrechtlicher Verfolgung Berücksichtigung. Grundsätzlich sollte das gesamte Spektrum der schwulen, lesbischen, bi-, trans- und intersexuellen, transgender und queeren Personen untersucht werden, die an den rigiden Sexualnormen verzweifelten und keinen anderen Ausweg sahen als sich zu töten.

Fußnoten:

1Hinweis von K.S. an Karl-Heinz Steinle, 6. August 2016

2 Plötz, Kirsten: Lesbische ALTERnativen. Alltagsleben, Erwartungen, Wünsche. Königstein/Taunus 2006, S. 198f.

3 Ebd., S. 26.

4 Interview mit „Edith“ in: von Diepenbroick, Dorothee; Fockele, Jörg; Golombek, Jens; Hauska, Dirk; Jehna, Sylke; Kaltenbach, Claudia; Prehn, Ulrich; Reutter, Johanna; Schmersah, Kathrin (1994): Verzaubert. Lesben und Schwule erzählen Geschichte. Hamburg: Trigon Film (DVD). Transkription von Karl-Heinz Steinle

5Ebenda.

6C.H. Rudolph (0027/BMH/0027). Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, 13. April 2016 (Berlin). Durchführung: Andreas Pretzel, Karl-Heinz Steinle und Benjamin Bayer. Transkription und Erschließung: Karl-Heinz Steinle

7 Schlüter, Bastian; Steinle, Karl-Heinz; Sternweiler, Andreas (2008): Eberhardt Brucks. Ein Grafiker in Berlin. Berlin: Schwules Museum, S. 194

8Schumann, Hans-Joachim von: Homosexualität und Selbstmord. Äthiologische und psychotherapeutische Betrachtungen. Hamburg: Kriminalistik-Verlag 1965, Kriminologische Schriftenreihe Bd. 17, S. 136. Schumann betonte, er selbst sei kein Betroffener, sondern handele als Arzt. Ebd.

9Schreiben von Hans-Joachim von Schumann an „Postfach 722, 741 Reutlingen“ [d.i. Kameradschaft die runde], 6. Juli 1965, in: Schwules Museum, Sammlung die runde

10Ebd., S. 29

11Vgl. zur Ablehnung des § 175 StGB z.B. S. 86f. Als die Publikation erschien, war noch nicht abzusehen, ob einverständliche Sexualität unter erwachsenen Männern endlich straffrei werden würde. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Publikation in einer Schriftenreihe erschien, die von Armand Mergen herausgegeben wurde, einem Strafrechtler der Universität Mainz und wortgewaltigen Gegner der Bestrafung einfacher männlicher Homosexualität.

12Ebd., S 11. Die „konträre Geschlechtsempfindung“ meint Homosexualität.

13Ebd., S. 42.

14Siehe dazu: Karl-Heinz Steinle (2002): Der literarische Salon bei Richard Schultz. Berlin: Schwules Museum, S. 55-57

15 Interview mit Werner Landers in: von Diepenbroick; u.a. (1994). Transkription von Karl-Heinz Steinle

16 Philander (d.i. Hug, Otto), in: Der Kreis 1950 (Jg. 18), Nr. 3, vordere Umschlagseite. Wir danken Raimund Wolfert für diesen Hinweis. Siehe dazu seinen Blog-Beitrag Neu entdeckt: Der Bühler Studienrat Otto Hug (1905-1965)

17Siehe Fußnote 4.

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