Sprechen zum § 175 in Gesellschaft und gerichtlicher Praxis im Wandel

Sprechen zum § 175 in Gesellschaft und gerichtlicher Praxis im Wandel

Öffentlicher Online-Vortrag von Dr. Julia Noah Munier und Karl-Heinz Steinle

Universität Stuttgart, Freitag, 4. Februar 2022, 09:45 – 11:15 h

Organisiert vom Sprachenzentrum und dem Service Gender Consulting der Universität Stuttgart im Rahmen der Ringveranstaltung „Gender & Diversity in Sprache, Gesellschaft und Praxis“.

Ansprechpersonen:

Manuela Schlummer-Held, Referentin Gender Consulting gender-consulting@uni-stuttgart.de

Anna-Maria Wenzel-Elben, Sprachenzentrum anna-maria.wenzel-elben@sz.uni-stuttgart.de

Die Veranstaltung findet per Webex statt. Bitte melden Sie sich per E-Mail (gender-consulting@uni-stuttgart.de) zum Online-Vortrag an. Sie erhalten anschließend den Link zur Veranstaltung. Vielen Dank!

Humanitas. Monatszeitschrift für Menschlichkeit und Kultur, Ausgabe Februar 1955 mit einer Titelillustration von Charles Grieger (Verlag Christian Hansen Schmidt, Hamburg). Sammlung Karl-Heinz Steinle.

Der erste Teil des Online-Vortrags befasst sich mit den Urteilen der Gerichte, insbesondere der Stellungnahmen der Richter und Staatsanwälte, aus denen wir als Historiker_innen einen Einblick in den Sprachgebrauch über homosexuelle Männer vor Gericht erhalten. Dieser (staatliche) Sprachgebrauch von Amtsträgern – absolut selten waren es in diesem Bereich in den 1950er und 1960er Jahren Amtsträgerinnen – bildete neben dem Strafrechtsparagrafen selbst, eine wesentliche Grundlage für eine weitreichende gesellschaftliche Repression gegenüber homosexuellen Männern. Vor dem Hintergrund der auch nach 1945 weiterbestehenden NS-Strafrechtsparagrafen 175 StGB und 175a StGB wurden homosexuelle Männer im Kommunikationsraum der Gerichte auch nach 1945 zu Delinquenten. In welcher Weise über homosexuelle Männer gesprochen wurde, war folglich maßgebliche Grundlage für eine gesellschaftliche Wahrnehmung homosexueller Männer.

Stempel und Streichholzbriefchen des Tübinger Lokals „Pub 13“ aus dem Nachlass von Rainer Willnauer (1939-2018). Foto von Udo Rauch 2020. Stadtarchiv Tübingen.

Der zweite Teil des Vortrags geht auf die zahlreichen Sprachschöpfungen ein, die mit der Existenz eines Paragrafen, wie den viele Personen kriminalisierenden Paragrafen 175 zusammenhängen. Vorgestellt werden Fremdbezeichnungen und Selbstbezeichnungen, zwischen denen ständige Wechselwirkungen bestehen. Fremdbezeichnungen wurden meist im Kontext medizinischer, strafrechtlicher und soziologischer Einordnungen und Abgrenzungen geprägt und haben häufig einen pathologisierenden, kriminalisierenden, ausgrenzenden und einengenden Subtext, was in jüngerer Zeit zunehmend hinterfragt wird. Selbstbezeichnungen dagegen entstanden und entstehen als Reaktion darauf und haben einen selbstbewussten, auch widerständigen Subtext oder sie gehen auf Insider-Codes bestimmter Gruppen zurück.

Zur Einstimmung:

Blogbeitrag von Dr. Julia Noah Munier auf der Webseite des Forschungsprojekts der Abtl. Neuere Geschichte des Historischen Instituts der Universität Stuttgart (Prof. Dr. Wolfram Pyta): „Aufruf: Dokumente von Richtern und Staatsanwälten aus Privatbesitz gesucht!“ https://www.lsbttiq-bw.de/2020/04/28/aufruf-dokumente-von-richtern-und-staatsanwaelten-aus-privatbesitz-gesucht/

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