Zwischen Anerkennung und Todesurteil. Cross-Dressing in Kriegen des 18. Jahrhunderts – Lebenswege im Herzogtum Württemberg und Kurfürstentum Brandenburg

Zwischen Anerkennung und Todesurteil. Cross-Dressing in Kriegen des 18. Jahrhunderts – Lebenswege im Herzogtum Württemberg und Kurfürstentum Brandenburg

Von Lisa Heiberger

„Sachlich nicht klassifizierbare Personen“ – unter dieser Verschlagwortung findet man Anna Maria Christmann (1697-1761) im Datensatz der Deutschen Nationalbibliothek Leipzig.1 Die vagen Angaben in der Archivsystematik erinnern unfreiwillig an eine Kernproblematik in der Sexualitäten- und Geschlechtergeschichte: Nämlich das oftmals anachronistische Unterfangen, sexuelle und geschlechtliche Phänomene aus vor- oder frühmodernen Zeiträumen angemessen einzuordnen, indem man darauf mit der Brille heutiger Konzepte blickt. Der vorliegende Text ist der Versuch einer in diesem Sinne kritischen Annäherung an eine württembergische Biographie aus dem 18. Jahrhundert. Die Vita Anna Maria Christmanns ist sowohl frauen- und geschlechtergeschichtlich als auch militär- und migrationsgeschichtlich faszinierend. Intersektionale Perspektiven drängen sich geradezu auf. Die Erinnerung an Christmann war schon frühzeitig eng verknüpft mit Kriegsereignissen, das bezeugt etwa ein Zeitungsbericht aus dem Jahr 1833.2 Darüber hinaus deuten die Schlagzeilen in einigen Vereins- und Regionalzeitungen des 19. und 20. Jahrhunderts auf ein heimatgeschichtliches Rezeptionsinteresse hin.3 Eingehendere Forschungen zur Person stehen noch aus.4 Die vorliegende Kurzbiographie skizziert die Lebensstationen unter sozial-, sexualitäts- und geschlechtergeschichtlichen Gesichtspunkten. Der Blick für die Relevanz der Kontexte soll anschließend geschärft werden durch den Vergleich mit Anastasius Lagrantinus Rosenstengel (1687-1721) – einer fast zeitgleich im Kurfürstentum Brandenburg vollkommen anders verhandelten Wahrnehmung von Cross-Dressing.

Anna Maria Christmann – Soldat im Krieg, Briefträgerin in Stuttgart

Der Krieg wurde im Leben Anna Maria Christmanns ein prägendes Ereignis, und zwar mehrfach. Der Vater stammte aus Temeswar (heutiges Rumänien) und war einer der ca. 600 Menschen, die während der Kriege gegen die Osmanen in deutsche Territorien verschleppt, dort rechristianisiert und oft als Bedienstete an barocken Höfen exotisiert wurden.5 Der „wiedergewonnene Christ“ wurde 1695 in Gingen an der Fils auf den Namen Thomas Christmann getauft.6 Nach der Heirat mit einer Magd in Dürnau bei Göppingen kam das gemeinsame Kind Anna Maria am 7. Februar 1697 zur Welt. Der Vater starb früh. Das Kind versuchte sich mit Betteln durchzuschlagen. Als im Jugendalter eine allgemeine Teuerung das Leben erheblich erschwert hatte, fand Christmann als Knecht gekleidet bei einem Müller Arbeit.

Als sich 1715 erneut eine Offensive der Osmanen ankündigte, startete eine große Anwerbeaktion des Regiments Alt-Württemberg. Unter den angeworbenen Soldaten, die am 17. Mai 1716 in Göppingen auf den Kaiser vereidigt wurden, befand sich auch Anna Maria Christmann – unter dem Namen des Vaters.7 Anschließend sollte Christmann unter erheblichen Strapazen den weiten Weg Richtung Einsatzgebiet zu Fuß und per Schiff über die Donau auf sich nehmen: Hunger und Erkrankungen waren für das Heer an der Tagesordnung.8 Es dürfte für Anna Maria aufgrund der fehlenden Privatsphäre nicht leicht gewesen sein, die männliche Geschlechtsrolle aufrechtzuerhalten. In den folgenden beiden Sommern nahm Christmann an zwei berühmt gewordenen Schlachten gegen die Osmanen teil, 1716 bei Peterswardein und 1717 bei Belgrad, und hielt sich „ungemein tapfer, sodass sie zwei Blessuren bekam.“9 Auch mit Verwundung gelang es Anna Maria, für das soziale Umfeld als Thomas Christmann zu gelten. Zum Verhängnis wurde ausgerechnet der Streit um eine Kriegsbeute. Christmann entschied zusammen mit einem Kameraden zu desertieren. Die Fahnenflucht misslang und es drohte die Todesstrafe: „Dies nöthigte sie, ihr Geschlecht zu entdeken, sie bat um ihr Leben, welches auch ihr und ihrem Kameraden geschenkt wurde.“10 Mehr als ein halbes Jahrzehnt später, 1723, sollte Herzog Eberhard Ludwig (1693-1733) sogar ein Patent für Christmann ausstellen, „worin ihr Wohlverhalten gerühmt und ihr erlaubt wurde, sich im Württembergischen niederzulassen, wo es ihr beliebte, nebst einer lebenslänglichen Pension an Geld und Frucht.“11 Die folgenden Jahre sind unzureichend dokumentiert. Es findet sich nur der Verweis, dass Anna Maria „als Briefträgerin in Stuttgart bei den daselbst ankommenden Landboten“ arbeitete.12 Diese Arbeit teilte sich Christmann mit der Briefmagd Margarete Müller. 1761 hinterließen die beiden ein gemeinsames Testament.13 Über das Wesen der Beziehung ist nichts Näheres überliefert. Das Sterberegister der Stuttgarter Stiftskirche verzeichnet Christmanns Tod am 2. März 1761.14

Sozial- und regionalgeschichtliche Kontexte der Vita

Die Biographie Anna Maria Christmanns führt eindrücklich vor Augen, wie hautnah im 17. und 18. Jahrhundert kriegerische Ereignisse der württembergischen Bevölkerung auf den Leib rücken konnten. Die Kriegsauswirkungen waren fest im kollektiven Bewusstsein verankert und prägten auch das Leben Christmanns: So fiel etwa das Geburtsjahr 1697 mit dem Jahr des Friedens von Rijskwijk zusammen, mit dem der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688-1697) ein Ende fand. Weitere Kriege wie der Reichskrieg gegen Frankreich (1673-1679) oder der Spanische Erbfolgekrieg (1703-1713) befeuerten die sogenannte Franzosenfurcht. Und auch die Ausrufung von Buß- und Bettagen 1663 und 1683, als ein Vordringen der Osmanen befürchtet worden war, offenbart die Bedrohungswahrnehmung.15 Zur Sozial- und Alltagsgeschichte gehörten jedoch nicht nur kriegerische Verwicklungen, sondern auch die Verarmung weiter Bevölkerungsteile: Bettelnde Menschen und steigende Kriminalität – ein auch im Herzogtum Württemberg vieldiskutiertes Thema. Immer wieder erließ die Regierung deshalb Maßnahmen, um die Zahl an Vaganten in der Stadt Stuttgart einzudämmen.16 Beispielsweise war das erst 1712 notdürftig fertiggestellte Waisenhaus gleichzeitig auch ein sogenanntes Zucht- und Arbeitshaus für sozial prekär gestellte Menschen aus der Umgebung.17 Ein probates Mittel der sozialen Kontrolle Verarmter war außerdem deren gezielte Rekrutierung.18 Umgekehrt betrachtet war das Militär für Menschen in Christmanns Lebenslage ein Ausweg – insbesondere, wenn sie in Konflikt mit dem Gesetz geraten waren.19 Das Strafrecht im Herzogtum Württemberg fußte auf der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Kaiser Karl V. aus dem Jahr 1532, nach der bestimmte Delikte (so etwa Desertion, Kindsmord und wiederholter schwerer Diebstahl) mit dem Tod bestraft wurden. Allerdings waren schon mehrjährige Haftstrafen aufgrund der Haftbedingungen gefürchtet – viele starben während oder an den Folgen der Gefangenschaft.20 Verwaisung, Verarmung, möglicherweise Kriminalisierung – vielleicht liegen hier die Gründe, weshalb sich Anna Maria Christmann 1716 als Mann zum Militärdienst meldete. Schließlich erfolgte auch die ‚Demaskierung‘ 1717 im Angesicht der Todesstrafe. Interessant bleibt aber die Formulierung in der Quelle, wonach Christmann sich zu diesem Schritt „genöthigt“ sah – leicht fiel es offensichtlich nicht.

Geschlechter- und sexualitätsgeschichtliche Kontexte der Vita

Was die Quellenlage betrifft, gilt es beim Versuch der geschlechter- und sexualitätsgeschichtlichen Einordnung von Menschen aus vor- oder frühmodernen Zeiträumen verschiedene Dinge zu berücksichtigen. Die zahlreichen Dokumente über sexuell oder geschlechtlich normabweichendes Verhalten in der Neuzeit sind in aller Regel von Männern verfasste Berichte, die zudem häufig innerhalb strafrechtlicher Prozesse entstanden sind. Außerdem finden sich kaum Selbstzeugnisse – viele Menschen konnten gar nicht schreiben. Viele Fälle von transvestitischem Verhalten sind nicht namentlich dokumentiert, folglich nicht rekonstruierbar.21 Anhand der Quellen wissen wir wie dargelegt zunächst einmal also nur folgendes: Anna Maria Christmann wurde als Mädchen sozialisiert und trat im jungen Erwachsenenalter durch Haarschnitt, Kleidung und Berufsstand des Soldaten in eine männliche Geschlechtsrolle. Zurück in der Zivilgesellschaft führte Christmann ein (Arbeits-)Leben als Briefträgerin in der weiblichen Geschlechtsrolle. Zugleich lässt die Verantwortungsgemeinschaft (Stichwort Testament) mit einer Frau dieses selbst gewählte Leben als nicht sonderlich an heterosexuellen Vorstellungen orientiert erscheinen.

Daher ließe sich aus heutiger Perspektive durchaus fragen, ob Christmann in sexueller Hinsicht etwa lesbisch oder in geschlechtlicher Hinsicht trans* gewesen sein könnte. In beiden Fällen handelt es sich um sexuelle bzw. geschlechtliche Konzepte, die erst im Verlauf des 19. und insbesondere des 20. Jahrhunderts etabliert wurden – zunächst als Fremdbeschreibung durch Medizin und Sexualwissenschaft. In der Vormoderne galten sowohl gleichgeschlechtliches Begehren als auch geschlechtsuntypisches Verhalten dagegen als verwerfliche, sündhafte Praktiken. Die sogenannte Sodomie wurde in der christlichen Sexualmoral als widernatürlich interpretiert und auf drakonische Weise bestraft.22 Die Vorstellung einer individuell benennbaren Sexualität oder Geschlechtlichkeit ist frühestens auf das 19. Jahrhundert zu datieren. Bis in das 20. Jahrhundert hinein wusste die Sexualwissenschaft zudem Homosexualität und trans*-spezifische Implikationen noch kaum voneinander zu unterscheiden. Erst allmählich wurde auch der „Transvestitismus“ nicht mehr als kuriose Praktik, sondern als Ausdruck einer Konstitution verstanden.23 Verständnis und Motivation der transvestitischen Praktiken24 in Mittelalter und früher Neuzeit waren oft andere gewesen.

Exkurs: Cross-Dressing in Mittelalter und Neuzeit

In machen Belangen fügt sich die Vita Christmanns in allgemeine Merkmale von Cross-Dressing in Mittelalter und Früher Neuzeit ein. Die Schriftquellen über Cross-Dressing häuften sich mit der Einführung des Buchdrucks um 1450: Sowohl in Reiseberichten, Anekdotensammlungen und Chroniken als auch in Zeitungen, medizinischen Abhandlungen und Gerichtsakten.25 Es handelte sich primär um Frauen aus der unteren Schicht, die verwaist oder in Notlagen geraten waren und das Zuhause verließen. Die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein, denn von durchgehend gelungenen – und das heißt hier: unbemerkten – Fällen des Geschlechtsrollenwechsels26 wurde in aller Regel nicht berichtet. Zu lesen sind die Zeugnisse deshalb unter Berücksichtigung des strafrechtlichen Kontextes: Die verhörten Personen standen unter erheblichem Rechtfertigungsdruck und tätigten Aussagen nicht selten im Angesicht der Todesstrafe. Deshalb waren es meist sozial akzeptierte Motive, die als Grund für das Transvestieren vor Gericht angegeben wurden: ökonomische, patriotische, auch romantische Motive. Zu den sozioökonomischen Gründen zählte insbesondere drohende Armut: Die Armenfürsorge war nicht für gesunde, junge und kinderlose Frauen gedacht. Wie schon am Beispiel Württembergs festgehalten, fanden Männer in prekären Situationen notfalls den Weg ins Militär. Die Alternative zur Armut für Frauen war dagegen nicht selten die Prostitution. Die männlich konnotierte Kleidung aber konnte – auch beruflich – den Bewegungs- und Aktionsradius bedeutend erweitern. Als Mann maskiert den Ehemann oder Geliebten in den Kampf begleitet zu haben, war ein in der Literatur beliebtes Motiv, mit dem sich zugleich sozial akzeptiertes ‚weibliches Empfinden‘ nachweisen und nebenbei der Vorwurf einer Transgression der Geschlechtsrolle entschärfen ließ. Schließlich beriefen sich die Frauen auch auf ihren Patriotismus: Wenn sie als Mann maskiert in den Krieg gezogen waren, so führten sie den Wunsch an, ihr Land zu verteidigen.27

Vor allem der Krieg bot Anlässe, geschlechtstypische Handlungsmuster abzulegen und zu transvestieren – und zwar sowohl für Herrschende als auch Beherrschte. So war es eine Kriegsstrategie Wehrhaftigkeit vorzutäuschen, indem das Heer mit als Männern verkleideten Frauen aufgestockt wurde. Einige italienische Herrscherinnen zogen in soldatischer Montur in den Krieg, um die eigene Herrschaft zu sichern. Für die gemeine Bevölkerung hatte das Transvestieren vielfältige Funktionen: Frauen schützten sich als Männer verkleidet vor körperlichen Übergriffen oder sicherten sich durch sogenannten Soldbetrug oder die Teilnahme an Beutezügen finanzielle Mittel. Männer konnten als Frauen verkleidet leichter fliehen oder plündern, wie für den Schwabenkrieg 1499 bei Pfeffingen belegt. Cross-Dressing war im Umfeld neuzeitlicher Kriege somit eine zentrale soziale Strategie, die existenzielle Dimensionen hatte. Die Erforschung dieser sozialen Praxis und ihrer Funktionen legt die gesellschaftlich installierte Geschlechterhierarchie offen.28 Das wird bereits deutlich, wenn man die Konstruktion von Geschlechterunterschieden in Mittelalter und Neuzeit auch nur ausschnittweise betrachtet. Männlichkeit wurde nicht nur an spezifischen Äußerlichkeiten wie Körperbau und Kleidung festgemacht, sondern vor allem durch die Wiederholung sozialer Praktiken markiert: Ehrbares männliches Verhalten äußerte sich in kollektiven Zusammenkünften, wozu rituelles Trinken ebenso wie kämpferische Auseinandersetzungen zählten. Weiblichkeit war dagegen mit einer körperlich-sittlichen Integrität assoziiert, gemessen an sozial akzeptierten Verhaltensformen und einer streng regulierten Sexualität.29 Während im Mittelalter die männlichen Verwandten die Sexualität einer Frau kontrollierten, oblag die Verantwortung darüber in der Neuzeit zunehmend der Frau selbst. Das soziale Ansehen von Frauen war vom sexuellen Verhalten abhängig. Von der ‚weiblichen Ehrbarkeit‘ – und das meinte: sexuellen Sittsamkeit – hingen maßgeblich die sozialen Chancen ab.30 Die Entscheidung einer Frau, den sozialen Verbund zu verlassen und woanders eine Lebensgrundlage aufzubauen, eröffnete einen gefährlichen Transitraum. Auch vor diesem Hintergrund erklärt sich die Funktion des Transvestierens, um als weit gereiste Frau andernorts nicht an sozialer Akzeptanz einzubüßen.

Transvestieren hatte aber nicht nur eine geschlechtliche, sondern konnte auch eine sexuelle Dimension haben. Aufgrund defizitärer Beurteilungen von weiblicher Sexualität war sexuelles Begehren und Handeln zwischen Frauen nicht vorstellbar. Daraus ergab sich für gleichgeschlechtlich begehrende Frauen eine erhebliche Verunsicherung über ihre Geschlechtszugehörigkeit – das Transvestieren ermöglichte vor diesem Hintergrund, als Frau Intimität mit einer anderen Frau zu leben; ganz zu schweigen von der Attraktivität einer sozial akzeptierten Geschlechterkonstellation. Vielfach heirateten diese Paare sogar. Bei einer Entdeckung waren die Reaktionen von Öffentlichkeit und Obrigkeit sehr unterschiedlich: Die Be- bzw. Verurteilung war abhängig vom sozialen Stand, von der Verschränkung von Delikten sowie vom regionalen Kontext.31

Anerkennung und Todesurteil – ein Vergleich zweier Fälle von Cross-Dressing

Der Verstoß gegen religiös durchwirkte Geschlechter- und Sexualvorstellungen wurde nicht selten mit der Todesstrafe sanktioniert. So geschah es im Fall von Catharina Margaretha Linck alias Anastasius Lagrantinus Rosenstengel (1687-1721): Als Halbwaise bei Halle aufgewachsen, entschied Catharina im Jugendalter, sich als Mann zu kleiden, die Heimat zu verlassen und immer wieder den Wohnort und den Namen zu wechseln. Während des Spanischen Erbfolgekrieges (1701-1714), infolge dessen weite Teile Westeuropas unter französische Kontrolle zu geraten drohten, ließ sich Anastasius 1705 für den Kriegsdienst anwerben. Im Jahr 1708 unternahm Anastasius gemeinsam mit Kameraden den Versuch zu desertieren. Die Fahnenflucht misslang und es drohte der Tod durch den Strang. Kurz vor der Vollstreckung offenbarte Rosenstengel das Geburtsgeschlecht und wurde daraufhin begnadigt. Trotz dieser Extremsituation verpflichtete Anastasius sich später bemerkenswerterweise noch mehrmals bei unterschiedlichen Truppen als Musketier. Zurück in Halle legte Anastasius die Männerkleider zudem nicht mehr ab, obwohl dies zunehmend Unmut in der Bevölkerung provozierte. Daraufhin arbeitete Rosenstengel in Halberstadt (Kurfürstentum Brandenburg) im Textilhandwerk und verheiratete sich 1717 mit Catharina Margaretha Mühlhahn. Infolge von Gerüchten waren die beiden um 1720 denunziert worden, es folgte ein Inquisitionsprozess. Nachdem darüber gestritten worden war, ob es sich bei zwei Frauen überhaupt um Sodomie handeln könne, plädierte ein Criminal-Collegium zunächst für eine lebenslange Inhaftierung. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen (1688-1740) verurteilte Anastasius Rosenstengel im Herbst 1721 jedoch zum Tode.32

Die Jahre, in denen Rosenstengel zunächst in Halle, dann in Halberstadt arbeitete und schließlich eine Frau heiratete (1713-1720), fielen genau in den Zeitraum, in welchem Christmann sich entschied, Männerkleidung zu tragen und in den Krieg zu ziehen. Nur zwei Jahre, nachdem Rosenstengel zum Tode verurteilt worden war, reagierte auch die württembergische Obrigkeit auf diesen Fall von Cross-Dressing: Doch Herzog Eberhard Ludwig zollte Christmann 1723 statt einer Leibes- oder Todesstrafe die Anerkennung für den geleisteten Kriegsdienst. Die zweite Lebenshälfte verbrachte auch Christmann an der Seite einer Gefährtin.

Die Parallelisierung der Lebensläufe von Christmann und Rosenstengel legt frappierende Ähnlichkeiten offen: Neben strukturell ähnlichen Kindheitsbedingungen findet sich in beiden Fällen die Transgression der Geschlechterrolle und – wenn auch unterschiedlich konnotiert – die Lebensgemeinschaft mit einer Frau. Die Nachzeichnung beider Biographien ist hingegen nicht nur quellenmäßig schwierig, sondern auch historiographisch eine Herausforderung, weil geschlechtliche und sexuelle Selbstverortungen sowie deren Benennbarkeit stets eine spezifische Historizität aufweisen: Sie entstehen innerhalb zeitgebundener Vorstellungen und damit auch Sagbarkeiten.33 Lilian Faderman betont die Historizität von Konzepten, Bezeichnungen und zeitgenössischer Rezeptionscharakteristika auch für lesbisches* Leben in früheren Epochen. Bei der Spurensuche und der Quellenauswertung sei daher die Verbindung einer möglichst weitgefassten Definition des Lesbischen* mit einem Fokus auf das Verhalten sinnvoll: Sie versteht lesbisch* als Adjektiv für ein „intense woman-to-woman relating and commitment“ und unterstützt die von Judith M. Bennett geprägte Formel „lesbian-like“, die, so das Argument, zwar etwas weit gefasst, jedoch keine Reduktion auf rein sexuelles Verhalten sei.34 Insgesamt solle man keine Pauschalurteile fällen. Je nach Kontext waren die Möglichkeiten und die Beschränkungen für die historischen Subjekte groß – was sich auch an strafrechtlichen Sanktionen ablesen lässt: Während in der Neuzeit etliche Frauen, die sich als Männer gekleidet und mit anderen Frauen Sex hatten, verfolgt und hingerichtet wurden, sind frauenbezogene Lebens- und Liebesweisen in anderen historischen Kontexten durchaus positiver wahrgenommen worden.35

Lassen sich diese Zugriffe Lilian Fadermans auch auf Rosenstengel und Christmann anwenden? Lebenszeitraum, sozialer Stand und kriegerische Verwicklungen – die Ähnlichkeiten stechen ins Auge. Die Beurteilung durch die Obrigkeit erfolgte sogar fast zeitgleich: 1721 und 1723. Fadermans Vorschläge zu einer Operationalisierung überzeugen hier durchaus: Zum einen lassen sich die Anliegen und Vorstellungen der Herrschenden vergleichen, zum anderen die intersektionale Dimension der Vorwürfe, die Rosenstengel und Christmann gemacht wurden. Bei Rosenstengel widmete sich das Gutachten insbesondere der Erörterung sexueller Praktiken sowie der Frage, inwiefern es sich bei zwei Frauen überhaupt um sogenannte Sodomie handeln könne. Beurteilt wurde nicht nur das Transvestieren, sondern auch gleichgeschlechtliche Sexualität.36 Abhängig war das Urteil außerdem vom preußischen König Friedrich Wilhelm I., einem Herrscher, der gleichermaßen bekannt war für homophile Neigungen und homophobe Haltungen.37 Bei Christmann dagegen bezog sich die Reaktion von Herzog Eberhard Ludwig zwar auch auf das Delikt des Transvestierens, aber vor allem auf die dadurch ermöglichten soldatischen Dienste. Diese Anerkennung des militärischen Einsatzes von Christmann fällt mit themenrelevanten innenpolitischen Entwicklungen zusammen: Paul Sauer datiert den Erfolg der Bemühungen des Herzogs, erstmals ein stehendes württembergisches Heer aufzubauen, auf das Jahr 1724.38 Die Anerkennung der soldatischen Leistungen Anna Maria Christmanns im Jahr zuvor erschien damit kompatibel. Darüber hinaus deuten erst spätere Quellen auf eine homosoziale Konstellation zwischen Christmann und einer anderen Briefträgerin hin. Unabhängig von der Art dieser Beziehung floss sie also noch nicht in die landesherrliche Beurteilung von 1723 ein. Die ansonsten frappierende Vergleichbarkeit mit Rosenstengels Leben weitet deren Interpretationsmöglichkeiten: Die zwar wenigen, aber nicht zu ignorierenden Hinweise aus den Quellen (gemeinsam geteilter Lohn und verfasstes Testament) lassen an eine Arbeits- und Lebensgemeinschaft denken, die wie auch bei Rosenstengel und Mühlhahn ein konkretes Bezogen-Sein, ein lesbian-like-commitment implizieren kann. Mit deutlicher historiographischer Bestimmtheit lassen sich dagegen Aussagen über das transvestitische Verhalten im Kriegskontext machen. Kriege lassen sonst gültige Geschlechtergrenzen verschwimmen.39 Fasst man den Begriff transgender so weit wie Susan Stryker es tut, nämlich als eine Transgression von kulturell bestimmten Beschränkungen von Geschlechtlichkeit,40 erweist er sich als ein überaus nützliches Instrument. Ähnliches gilt für den analytischen Wert des Begriffs queer in der Geschichte. Und unabhängig davon, wie Anna Maria Christmann und Anastasius Rosenstengel sich unter heutigen Voraussetzungen hätten bezeichnen können: Durch ihre Lebensentscheidungen und Handlungen forderten beide die damals vorherrschende Geschlechterordnung heraus.

Zur Autorin: Lisa Heiberger, Düsseldorf, geb. 1991 in Heidelberg. Studium der Geschichte und Germanistik an der Universität Tübingen, 2020 Staatsexamen. Tätigkeiten im Museums- und Archivwesen, u.a. 2020-2021 im Projekt „Queer durch Tübingen“ des Stadtarchivs Tübingen. Publikationen zur Queer History, insbesondere lesbische, bisexuelle und trans* Lebenswelten im 20. Jahrhundert. Zuletzt erschien, herausgegeben zusammen mit Richard Kühl und Daniela Link, der Sammelband „Sexualitäten und Geschlechter. Historische Perspektiven im Wandel“, Bielefeld: transcript 2024.

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URL http://d-nb.info/gnd/1012181243 (Zuletzt abgerufen am 14.08.2024).

1 Vgl. URL http://d-nb.info/gnd/1012181243 (Zuletzt abgerufen am 14.08.2024).

2 Allgemeine deutsche Bürger- und Bauern-Zeitung, 3. Jg., Nr. 47 (26.11.1833), S. 614-615. Vgl. auch: Pfarrer Adolf Friedrich Schemer (Pfarrer in Gingen 1777–1781): „Nota“ zum Taufeintrag von Thomas Christmann. Taufregister Gingen/Fils, Kirchenbuch 1943, Bd. 1.

3 Vgl. etwa: Die Türken-Annemarei, in: Stuttgarter Neues Tagblatt, 18.10.1933. Schmolz, Helmut: Ein ‚weiblicher Musquetier‘ im Heer des Prinzen Eugen, in: Schwaben und Franken. Beilage zur Heilbronner Stimme, Nr. 2 (12. Februar 1972), S. IV. Schön, Th.: Eine tapfere Tochter der Alb, in: Blätter des Schwäbischen Albvereins. XXI. Jg., Nr. 9 (1909), Sp. 297-300. Eine eingehende Auswertung dieser Berichte würde das vorliegende Format sprengen und steht daher noch aus.

4 Die vorliegende Kurzbiographie stützt sich im Wesentlichen auf den Bericht in der Allgemeinen deutschen Bürger- und Bauernzeitung als Hauptquelle sowie bisherige historiographische und journalistische Publikationen. Wenn nicht anders gekennzeichnet, so vor allem auf: Sauer, Paul: Geschichte der Stadt Stuttgart. Vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis zum Abschluss des Verfassungsvertrags für das Königreich Württemberg 1819, Bd. 3, Stuttgart 1995, S. 150. Außerdem: Keuler, Dorothea: Provokante Weibsbilder: historische Skandale aus Baden und Württemberg, Tübingen 2011, S. 71-84.

5 Vgl. Vgl. Heller, Helmut: Kulturgeschichte: Carl Osman und das Türkenmariandl, in: DIE ZEIT, Nr. 37 (4.9.2003), archiviert vom Original am 11.1.2012, online unter: https://web.archive.org/web/20120111215409/http://www.zeit.de/2003/37/A-Osman/komplettansicht. (Zuletzt abgerufen am 14.8.2024).

6 Allgemeine deutsche Bürger- und Bauern-Zeitung, 3. Jg., Nr. 47 (26.11.1833), S. 614

7 Vgl. ebd.

8 Vgl. Keuler, Dorothea: Provokante Weibsbilder, S. 76-79.

9 Allgemeine deutsche Bürger- und Bauern-Zeitung, 3. Jg., Nr. 47 (26.11.1833), S. 615.

10 Ebd.

11 Ebd.

12 Ebd.

13 Sauer, Paul: Geschichte der Stadt Stuttgart, Bd. 3, S. 150.

14 Vgl. Keuler: Provokante Weibsbilder, S. 84. Mit Verweis auf das Landeskirchliche Archiv Stuttgart, Sterberegister Stiftskirche Stuttgart (KB 129, Bd. 48), 2. März 1761. Anderen Quellen zufolge lebte Christmann noch 1779 und wäre somit 82 Jahre alt geworden. Vgl. Allgemeine deutsche Bürger- und Bauern-Zeitung, 3. Jg., Nr. 47 (26.11.1833), S. 615.

15 Sauer, Paul: Geschichte der Stadt Stuttgart. Von der Einführung der Reformation bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, Bd. 2, Köln 1993, S. 235-243, sowie Bd. 3, S. 24-26.

16 Vgl. Sauer, Paul: Geschichte der Stadt Stuttgart. Vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis zum Abschluß des Verfassungsvertrags für das Königreich Württemberg 1819, Bd. 3, Köln 1995, S. 256-261.

17 Vgl. ebd., S. 317 f.

18 Vgl. ebd., S. 90.

19 Vgl. Sauer, Paul: Geschichte der Stadt Stuttgart, Bd. 2, S. 236.

20 Vgl. Sauer, Paul: Geschichte der Stadt Stuttgart, Bd. 3, S. 187.

21 Vgl. Heitfeldt, Petra: Durchbrochene Konzepte von Weiblichkeit und Männlichkeit. Rollentausch in Kriegen des späten Mittelalters, in: Invertito, 3. Jg. (2001), S. 94-123, hier S. 95-97.

22 Puff, Helmut: ‚Mann mit Mann, Weib mit Weib‘ – gleichgeschlechtliche Liebe in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, in: Cüppers, Martin/ Domeier, Norman (Hg.): Späte Aufarbeitung. LSBTTIQ-Lebenswelten im deutschen Südwesten, Stuttgart 2018, S. 27-39, S. 29. Vgl. Wunder, Heide: Geschlechtsidentitäten. Frauen und Männer im späten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit, in: Hausen, Karin/ Wunder, Heide (Hg.): Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte, Frankfurt a. M./ New York 1992, S. 131-136.

23 Sutton, Katie: From Sexual Inversion to Trans*. Transgender History and Historiography, in: Mildenberger, Florian/ Evans, Jennifer/ Lautmann, Rüdiger/ Pastötter, Jakob (Hg.): Was ist Homosexualität? Forschungsgeschichte, gesellschaftliche Entwicklungen und Perspektiven, Hamburg 2014, S. 181-204, hier S. 183-190.

24 Der Begriff Transvestitismus wird hier in Anlehnung an Dekker/ van de Pol als Analysebegriff genutzt. Gemeint sind zweckgebundene Praktiken des Transvestierens. Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf die Transgression von Geschlechterrollen beispielsweise mittels Kleidung (vgl. lat. trans: über/hinaus/jenseits von; vestire: (be-)kleiden). Er bezieht sich ausdrücklich nicht auf den spezifischen Bedeutungsgehalt des von Magnus Hirschfeld 1910 geprägten Terminus Transvestitismus, der psychosexuelle und/ oder geschlechtliche Implikationen einschloss. Vgl. hierzu: Herrn, Rainer: Schnittmuster des Geschlechts. Transvestitismus und Transsexualität in der frühen Sexualwissenschaft, Gießen 2005.

25 Vgl. auch: Losert, Kerstin: Kleider machen Männer. Mittelalterliche Geschlechterkonstruktion und die Legende der Hildegund von Schönau, in: Invertito, 3. Jg. (2001), S. 68-93.

26 Von Geschlechtsrollenwechsel ist ausschließlich dann zu sprechen, wenn es sich um zweckgebundene Verkleidungspraktiken handelt. Ausdrücklich nicht damit gemeint sind soziale oder körperliche Transitionsschritte von trans* Personen, weil es sich dabei nicht um einen Rollen- oder Geschlechtswechsel, sondern um eine Geschlechtsangleichung handelt.

27 Vgl. Dekker, Rudolf/ van de Pol, Lotte: Frauen in Männerkleidern. Weibliche Transvestiten und ihre Geschichte, Berlin 1990,

S. 11-47.

28 Vgl. Heitfeldt, Petra: Durchbrochene Konzepte von Weiblichkeit und Männlichkeit. Rollentausch in Kriegen des späten Mittelalters, in: Invertito, 3. Jg. (2001), S. 94-123.

29 Vgl. Roper, Lyndal: Männlichkeit und männliche Ehre, in: Hausen, Karin/ Wunder, Heide (Hg.): Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte, Frankfurt a. M./ New York 1992, S. 154-172.

30 Vgl. Burghartz, Susanna: Rechte Jungfrauen oder unverschämte Töchter? Zur weiblichen Ehre im 16. Jahrhundert, in: Hausen, Karin/ Wunder, Heide (Hg.): Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte, Frankfurt a. M./ New York 1992, S. 173-183.

31 Vgl. Dekker/ van de Pol: Frauen in Männerkleidern, S. 89-120.

32 Vgl. Steidele, Angela: In Männerkleidern. Das verwegene Leben der Catharina Margaretha Linck alias Anastasius Lagrantinus Rosenstengel, hingerichtet 1721. Biographie und Dokumentation, Köln/Weimar/Wien 2024.

33 Vgl. auch Duval, Elizabeth: Nach Trans. Sex, Gender und die Linke, Berlin 2023, S. 47-49. Vgl. auch Stryker, Susan: Transgender History. The Roots of Today’s Revolution, New York 2017, S. 49-50.

34 Faderman, Lillian: A Usable Past?, in: Giffney, Noreen/ Sauer, Michelle M./ Watt, Diane (Hg.): The Lesbian Premodern, S. 171-178, S. 174.

35 Vgl. ebd., S. 177 f.

36 Vgl. Steidele: In Männerkleidern, S. 135-160.

37 Vgl. ebd., S. 152 f. Vgl. im Detail: Burgdorf, Wolfgang: Königliche Liebschaften. Friedrich der Große und seine Männer, in: Domeier, Norman/ Mühling, Christian (Hg.): Homosexualität am Hof. Praktiken und Diskurse vom Mittelalter bis heute, Frankfurt am Main 2020, S. 133-148, S. 134 f.

38 Vgl. Sauer, Paul: Geschichte der Stadt Stuttgart, Bd. 3, S. 47-52, S. 50.

39 Vgl. Dekker/ van de Pol: Frauen in Männerkleidern, S. 47 f.

40 Vgl. Stryker: Transgender History, S. 1.

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