Erinnerung und Aufarbeitung der Repression gegen Homosexuelle

Ausbleibende Aufarbeitung des Nationalsozialismus
in der jungen Bundesrepublik

Die neu gegründete Bundesrepublik arbeitete in ihren Anfangsjahren mit Vehemenz daran, einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit aus dem Weg zu gehen. Einige wenige politisch allzu belastete Juristen und Beamte wurden entlassen. Trotz der Entnazifizierungsverfahren konnte sich ein Großteil der vormaligen Täter_innen gut in der Bundesrepublik einrichten, und vielen von ihnen gelang die Fortsetzung früherer Karrieren. Prominentestes Beispiel aus Baden-Württemberg ist Hans Filbinger, der trotz seiner nationalsozialistischen Vergangenheit erfolgreich seine juristische Karriere weiterführen und schließlich Ministerpräsident werden konnte.

von Dedd (Eigenes Werk) [Public domain], via Wikimedia Commons, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/75/Gedenktafel_Rosa_Winkel_Dachau.JPG

Gedenkstein für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in Dachau. Quelle: Dedd. Gemeinfrei

Sehr verbreitet war die Ansicht, allein Hitler und seine Führungselite seien für die Verbrechen des Nationalsozialismus verantwortlich gewesen; die deutsche Bevölkerung hätte vor allem von den Morden an Jüdinnen und Juden nichts gewusst und würde als unschuldig Verführte zu den ersten Opfern Hitlers zählen. Erst mit den Auschwitz-Prozessen der frühen 1960er Jahre entstand eine breitere Diskussion über den Nationalsozialismus. Von der studentischen Protestbewegung der späten 1960er Jahre wurde diese Debatte leidenschaftlich weiter geführt. Erst seit den 1960er Jahren wurden Schuld und Verantwortung der deutschen Bevölkerung in den Blick genommen und diskutiert – eine Diskussion, die gegenwärtig nicht abgeschlossen ist.

Keine Entschädigungen für homosexuelle NS-Opfer

In dem konservativen Klima der 1950er und 1960er Jahre, in dem NS-Verbrechen verschwiegen statt aufgearbeitet wurden, hatten Opfer des NS es schwer, gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung zu erlangen.

Das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 sah eine Entschädigung von Personen vor, die Opfer rassistischer, politischer und weltanschaulicher Verfolgung gewesen waren. Jene Opfergruppen jedoch, die in den Augen der bundesdeutschen Gesellschaft zu Recht eingesperrt und ermordet worden waren, fielen aus dem Entschädigungsgesetz heraus: Homosexuelle Männer, Kriminelle und sogenannte „Asoziale“, Kommunist_innen sowie ein Großteil der verfolgten Sinti und Roma wurden nicht als Opfer eingestuft, sondern als rechtmäßig verurteilte Verbrecher_innen. Sie alle erhielten keinerlei Entschädigung, ebenso die Opfer sogenannter Euthanasie-Politik und -Praxis sowie Zwangssterilisierte,  sogenannte Wehrkraftsetzer_innen und andere. Lesbische Frauen sind vermutlich vor allem als „Asoziale“ eingestuft worden; über die Verfolgung trans- und intersexueller Menschen haben wir bisher kaum Erkenntnisse.

„Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ist, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in seinem beruflichen oder in seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat.“ Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz), Paragraph 1.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 1957 fest, die Verurteilungen nach Paragraf 175 RStGB seien nicht als NS-Unrecht zu betrachten und daher verfassungskonform. An dieser Haltung hielt die Bundesregierung bis in die 1990er Jahre fest.

KZ-Überlebende konnten auf Grundlage des Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) zwar Entschädigung beantragen, doch nur wenige Überlebende stellten solche Anträge, denen zudem nicht immer Erfolg beschieden war. Erst im Jahr 1988 wurde, vor allem auf Druck der Grünen, eine Härteregelung erlassen. Diese ermöglichte auch Opfern, die „nur“ im Gefängnis waren, Anträge zu stellen, wenn sie „erhebliche Gesundheitsschäden“ und eine „gegenwärtige Notlage“ nachweisen konnten. Von den siebzehn neuen Anträgen, die bis 1996 eingingen, wurden allerdings zehn abgelehnt. Die geringe Zahl der Anträge verweist darauf, dass die homosexuellen NS-Opfer der Vergabepraxis misstrauen – zu Recht, wie die hohe Quote der abgelehnten Anträge zeigt.

Geschichtspolitiken der schwulen Emanzipationsbewegung

Anfang der 1960er Jahre begann eine gesellschaftliche Öffnung für das Thema der männlichen Homosexualität in Zeitschriften und Zeitungen sowie im neuen Medium Fernsehen. Mit der Großen Koalition ab 1966 veränderte sich das politische Klima der Bundesrepublik grundlegend, denn auf Bundesebene teilten die Konservativen, die bis dahin die Republik gestaltet hatten, die Macht mit der Sozialdemokratie. Damit waren die Weichen für einen liberaleren Umgang mit männlicher Homosexualität und eine Entschärfung des Strafrechts gestellt. Die junge Schwulenbewegung, die sich seit Ende der 1960er Jahre formierte, schob die öffentliche Thematisierung von männlicher Homosexualität und deren nationalsozialistischer Verfolgung erfolgreich weiter an. Der rosa Winkel, das Zeichen der homosexuellen Gefangenen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern, wurde in der jungen Schwulenbewegung zum politischen Symbol. Die Entstehung einer emanzipatorischen schwulen Identität wurde auf diese Weise mit dem Gedenken an Verfolgung, Terror und die Ermordung homosexueller Männer in der NS-Zeit verbunden. Die Erinnerung an die Verfolgung im Nationalsozialismus wurde verknüpft mit der Forderung, den Paragraphen 175 StGB endgültig abzuschaffen. Dieser hatte zwar seit 1969 praktisch nur noch geringen Einfluss auf das homosexuelle Leben, aber seine Fortexistenz bis 1994 war doch von hoher Symbolkraft.

Schwules Museum*, Sammlung deutsche Städte/Offenburg

Die Homosexuelle Informationsgruppe Ortenau/Baden setzte sich Anfang der 1980er Jahre mit der NS-Homosexuellenverfolgung auseinander und formulierte dabei die These vom „Homocaust“. Quelle: Informationsgruppe Ortenau/Baden, Schwules Museum*, Sammlung deutsche Städte/Offenburg

Es gab zu dieser Zeit noch keine gesicherten Erkenntnisse, wie viele Homosexuelle zu Opfern der Nazis geworden waren. Teilweise ging man von über 200.000 Inhaftierten mit rosa Winkel aus. Dies führte zu der These, die Nationalsozialist_innen hätten homosexuelle Männer systematisch vernichtet.  Diese punktuelle Gleichsetzung jüdischer und homosexueller NS-Opfer zeigt sich im Begriff des „Homocaust“, der in den 1970er Jahren aufkam.

Die tatsächlichen Zahlen homosexueller NS-Opfer erforschte erstmals Rüdiger Lautmann im Jahr 1977. Lautmann ging auf Grundlage seiner Forschungen von 5.000 bis 15.000 Opfern aus und konnte damit die These vom „Homocaust“ überzeugend widerlegen. Von systematischer Vernichtung kann also nicht gesprochen werden. Doch war die homosexuelle Orientierung der Grund für die Ermordung tausender Männer.

Öffentliche Erinnerungen an die Verfolgung von Homosexuellen

In den 1980er Jahren gelangte die Verfolgung männlicher Homosexualität während des NS allmählich auch in das öffentliche Bewusstsein. Gedenkinitiativen machten die Schicksale von KZ-Häftlingen mit dem rosa Winkel sichtbar, und schwule Historiker begannen vermehrt zum Thema zu forschen. Die Ausstellung „Eldorado“ in Berlin 1984 und die Gründung des Schwulen Museums* 1985 schufen öffentliche Orte der Auseinandersetzung mit Homosexualitäten in der Geschichte.

von James Steakley (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) oder GFDL (https://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons

Stolperstein für den aus Hinterzarten/Baden stammenden Hans Winterhalter, der 1942 im KZ Sachsenhausen ermordet wurde. Quelle: James Steakley, CC BY-SA 3.0, Gemeinfrei.

Von staatlicher Seite begann man im 21. Jahrhundert endlich, die Verfolgung nicht länger zu legitimieren. Im Jahr 2000 erfolgte eine offizielle Entschuldigung des deutschen Bundestags für die Strafverfolgung nach § 175 StGB in der Bundesrepublik und für die fehlende Auseinandersetzung mit der NS-Verfolgung männlicher Homosexualität. 2002 hob die Bundesrepublik die NS-Urteile auf und rehabilitierte die Opfer. Die Errichtung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen 2008 in Berlin war ein weiterer Schritt der öffentlichen Erinnerungspolitik. Diese symbolischen Zeichen blieben bisher weitestgehend ohne finanzielle Konsequenzen: Eine materielle Entschädigung der NS-Opfer wurde bis heute nur in seltensten Fällen vollzogen. Die Opfer der bundesdeutschen Rechtsprechung wurden bisher weder rehabilitiert noch entschädigt, die Urteile bestehen fort. Dies könnte sich allerdings bald ändern: Derzeit wird im Justizministerium an einem Gesetzentwurf gearbeitet, mit dem die homosexuellen Opfer der bundesdeutschen Strafverfolgung rehabilitiert und entschädigt werden sollen.  In wenigen Jahren werden die letzten Betroffenen nicht mehr leben. Dies macht sowohl strafrechtliche Konsequenzen für die noch lebenden Täter_innen als auch Entschädigungszahlungen und eine Rehabilitierung der noch lebenden Opfer zu einer dringlichen Agenda.

Aufarbeitung der Verfolgung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist es verschiedenen LSBTTIQ-Gruppen zu verdanken, dass die Verfolgung von männlicher Homosexualität im Nationalsozialismus mehr und mehr in die Öffentlichkeit rückt.

Schwules ;useum*, Sammlung deutsche Städte/Tübingen

Ankündigung einer Ausstellung in Tübingen 1987. Quelle: Schwules Museum*, Sammlung deutsche Städte/Tübingen.

So haben zum Beispiel Mitglieder des Zentrum Weissenburg die homosexuelle Subkultur der 1920er Jahre in Stuttgart aufgearbeitet und die Verfolgung männlicher Homosexualität durch die Stuttgarter Gestapo sichtbar gemacht. Es wurden mehrere Stolpersteine für Männer begehrende Männer aus Baden, Württemberg und Hohenzollern verlegt, die während des NS zu Opfern wurden. Seit den 1980er Jahren wurde die Verfolgung von männlicher Homosexualität im NS in Ausstellungen thematisiert.

Auch das Land Baden-Württemberg trägt aktiv zur Aufarbeitung der LSBTTIQ-Geschichte bei. Im Juni 2015 wurde der Landesaktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“ verabschiedet. Darin enthalten war unter anderem das Vorhaben, die Verfolgungsgeschichte von LSBTTIQ in Baden und Württemberg aufzuarbeiten und ein entsprechendes Forschungsprojekt zu finanzieren. Dies war und ist ein wichtiges Signal der Landespolitik, sich der politischen Verantwortung zu stellen und begangenes Unrecht aufzuarbeiten.

Lesbische Geschichte: Herausforderung der Geschichtsschreibung

Die Aufarbeitung der Geschichte und Verfolgung männlicher Homosexualität weist noch große Lücken auf, ist aber im Verhältnis zu lesbischer Geschichte sehr gut erforscht. Die Geschichte von Homosexualitäten wird überwiegend als Geschichte männlicher Homosexualität geschrieben und erinnert. Lesbische und bisexuelle Frauen bleiben darin allzu oft unsichtbar. Häufig fällt diese Unsichtbarkeit nicht einmal auf. Nicht selten ist von Verfolgung „der Homosexuellen“ (z.B. durch den § 175 StGB) die Rede – doch tatsächlich ist bisher keine systematische Verfolgung weiblicher Homosexueller bekannt. Hier wird also nur von Männern gesprochen. Dies liegt in einer Geschichtstradition begründet, die Männer nicht als eines von mehreren Geschlechtern, sondern als Zentrum des Geschehens ansehen. In dieser Tradition wird weibliche Geschichte noch immer in großen Teilen ausgeblendet oder höchstens als – weniger bedeutende – Ergänzung zur „eigentlichen“ Geschichte verstanden.

Von OTFW, Berlin - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=32676516

Die Gedenktafel für die lesbische Kommunistin Hilde Radusch wurde 2012 vom Netzwerk Miss Marples Schwestern in Berlin eingeweiht. Quelle: OTFW, Berlin, CC BY-SA 3.0, Gemeinfrei.

Diese Tradition wird seit der sich formierenden Frauen- und Lesbenbewegung der 1970er Jahre in Frage gestellt. In Baden-Württemberg haben viele Initiativen die Prämissen einer angeblich geschlechtsneutralen, faktisch aber außerordentlich männerzentrierten Geschichtsschreibung herausgefordert: das Netzwerk Frauen und Geschichte Baden-Württemberg, frauenhistorische Archive wie etwa das Bildungszentrum und Archiv zur Frauengeschichte Baden-Württembergs (BAF) in Tübingen, die frauenhistorischen Stadtrundgänge, die in vielen Städten angeboten werden und sich in dem bundesweiten Netzwerk Miss Marples Schwestern vernetzen, oder feministische Geschichtswerkstätten wie etwa in Freiburg oder Heidelberg. All diese Initiativen leisten fundierte lokal- und regionalhistorische Arbeit, um Frauen- und Lesbengeschichte sichtbar zu machen und damit die Geschichts- und Erinnerungslandschaft nachhaltig zu verändern.

Ein Ergebnis dieser Arbeit ist, dass Frauen in der Regel auf anderen Wegen als Männer daran gehindert wurden, gleichgeschlechtlich zu lieben. Welche Maßnahmen gegenüber Frauen ergriffen wurden, wie wirksam diese  waren und welches Leid sie verursachten, ist noch kaum bekannt.

Debatten um schwule und lesbische Verfolgungserfahrungen

Während homosexuelle Männer im 19. und 20. Jahrhundert skandalisiert und verfolgt wurden, wurde weibliche Homosexualität in derselben Zeit weitgehend ignoriert. Lesbische Frauen wurden nie im gleichen Maße verfolgt wie homosexuelle Männer. Wird Homosexualitätengeschichte und -verfolgung also allein an einem männlichen Maßstab gemessen, werden die Erfahrungen lesbischer Frauen schnell unsichtbar, da sie in der Regel nicht verhaftet, angeklagt und in ihrem Leben bedroht wurden. Stattdessen funktionierte die Repression über das soziale Umfeld und vor allem die Familie, die eine äußerst effektive Kontrollinstanz war und weiterhin ist. Auch das Ehe- und Familienrecht sowie die Struktur der Erwerbsarbeit sorgten jahrzehntelang dafür, dass sich Ehefrauen kaum einer anderen Frau zuwenden konnten.

Von Orderinchaos - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=40607570

Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin Tiergarten. Quelle: Orderinchaos, CC-BY-SA 4.0, Gemeinfrei.

Das Verhältnis lesbischer und schwuler Verfolgungserfahrungen bot in den erinnerungspolitischen Debatten immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen. So entbrannte etwa im Jahr 2010 um das Denkmal für die verfolgten Homosexuellen in Berlin ein Streit. Dabei ging es um die Frage, ob das Mahnmal auch für die Diskriminierung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus stehen oder ob hier allein der männlichen Opfer gedacht werden solle.

Eine bessere Einbeziehung der Erfahrungen von Frauen in die Homosexuellengeschichte soll keinesfalls schwule und lesbische Verfolgungserfahrungen gleichstellen, sondern muss die unterschiedliche Qualität der Repression berücksichtigen. Dies bedeutet vor allem, neben der staatlichen Verfolgung auch vermeintlich „private“ Bereiche in den Blick zu nehmen, in denen Ausgrenzungen und Diskriminierungen stattfanden.

nr, kp

Weiterlesen

Jellonnek, Burkhard; Lautmann, Rüdiger (Hg.) (2002): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn: Schöningh.

Lautmann, Rüdiger (2011): Historische Schuld. Der Homosexuellenparagraf in der frühen Bundesrepublik. In: Invertito. Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten 13, S. 173-184.

Steakley, James D. (2002): Selbstkritische Gedanken zur Mythologisierung der Homosexuellenverfolgung im Dritten Reich. In: Burkhard Jellonnek und Rüdiger Lautmann (Hg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn: Schöningh, S. 55-70.

Tomberger, Corinna (2015): Homosexuellen-Geschichtsschreibung und Subkultur. Geschlechtertheoretische und heteronormativitätskritische Perspektiven. In: Michael Schwartz (Hg.): Homosexuelle im Nationalsozialismus. Neue Forschungsperspektiven zu Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen 1933 bis 1945. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung [München 2014], S. 19-26.